Bereits am ersten Tag des Versäumnisses ist die Schule rechtzeitig über den Grund des Fehlens zu informieren. Dies
sollte nach Möglichkeit über einen Mitschüler geschehen. Alternativ kann bis 7:40 Uhr eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter der Schule hinterlassen werden.Erfolgt keine Information
über den Grund der Abwesenheit, werden die Eltern kontaktiert. Achten Sie bitte darauf, dass der Schule die korrekten Telefonnummern der Wohnung und der Arbeit vorliegen! Erreichen wir
Sie nicht, informieren wir die Polizei.
Nach einem Unterrichtsversäumnis muss eine schriftliche Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.
Beurlaubungen bis zu 3 Tagen kann die Klassenleitung genehmigen, längere Beurlaubungen (z. B. Kuraufenthalte) müssen bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden. Das Fehlen vor oder nach den Ferien wird nur in Ausnahmefällen durch die Schulleitung genehmigt.