Schulpflicht
Alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, besuchen als schulpflichtige Kinder die Grundschule mit Beginn des folgenden Schuljahres. (siehe § 57 Schulgesetz)
Vorzeitige Einschulung
Kinder, die nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht des 1. Schuljahres teilnehmen werden. Über die Aufnahme der so genannten "Kann-Kinder" entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der jeweiligen Grundschule. (siehe § 58 Schulgesetz.)
Schulanmeldung
Die Schulanmeldung der schulpflichtigen Kinder für das kommende Schuljahr findet bereits 3 bis 4 Wochen nach den Sommerferien statt.
Die Aufnahme der Kann-Kinder erfolgt im Februar, nach telefonischer Terminvereinbarung.
Die Termine werden in den Kitas ausgehängt.
Kommen Sie bitte mit Ihrem Kind zur Schulanmeldung und bringen Sie folgendes mit:
Elterninformationen
Im November wird ein Informationsabend zur Schuleingangsuntersuchung und zum Übergang von Kita zur Grundschule angeboten.
Vor den Sommerferien findet der erste Elternabend mit der Klassenleitung statt.
Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Einschulung
Die Einschulung findet immer dienstags nach den Sommerferien statt. Termin und Programm werden den Eltern rechtzeitig mitgeteilt.