Informationen zum Schulanfang in Rheinland-Pfalz

Schulpflicht

Alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, besuchen als schulpflichtige Kinder die Grundschule mit Beginn des folgenden Schuljahres. (siehe § 57 Schulgesetz)

 

Vorzeitige Einschulung

Kinder, die nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht des 1. Schuljahres teilnehmen werden. Über die Aufnahme der so genannten "Kann-Kinder" entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der jeweiligen Grundschule. (siehe § 58 Schulgesetz.)

 

Schulanmeldung

Die Schulanmeldung der schulpflichtigen Kinder für das kommende Schuljahr findet bereits 3 bis 4 Wochen nach den Sommerferien statt.

Die Aufnahme der Kann-Kinder erfolgt im Februar, nach telefonischer Terminvereinbarung.

Die Termine werden in den Kitas ausgehängt.

 

Kommen Sie bitte mit Ihrem Kind zur Schulanmeldung und bringen Sie folgendes mit:

  • Meldebestätigung
  • Ausgefüllter Anmeldebogen mit Nachweis des Kindergartenbesuchs (wird Ihnen postalisch zugestellt)

 

Elterninformationen

Im November wird ein Informationsabend zur Schuleingangsuntersuchung und zum Übergang von Kita zur Grundschule angeboten.

Vor den Sommerferien findet der erste Elternabend mit der Klassenleitung statt.

Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

 

Einschulung

Die Einschulung findet immer dienstags nach den Sommerferien statt. Termin und Programm werden den Eltern rechtzeitig mitgeteilt.

Grundschule

Im Feldgarten

Feldgartenstraße 3

55129 Mainz

Tel.: 06136/43030

Fax.: 06136/43022

schule.im-feldgarten

@stadt.mainz.de

 

Öffnungszeiten Sekretariat

Montag bis Donnerstag

8:30 Uhr - 12:00 Uhr